Dein Parkplatz ist mal wieder durch einen Falschparker blockiert worden und du kommst deswegen zu spät zur Arbeit? Doch darfst du das Auto abschleppen lassen? Es ist nicht immer ganz klar, wann man Falschparker abschleppen lassen darf. Doch die geschädigten Personen sorgen sich häufig, die Kosten des Abschleppdienstes selbst übernehmen zu müssen. Die Kosten für einen Abschleppdienst können schnell teuer werden.
Besonders auf Supermarktparkplätzen, vor Apotheke und Arztpraxen sowie Wohnhäusern mit privaten Stellplätzen wird oft falsch geparkt. Manche blockieren skrupellos die Einfahrt von Wohngebäuden, bei manchen ist es ein Versehen. Es bleibt trotzdem ein Laster. Was du gegen Falschparker unternehmen kannst und wann du das Recht hast, sie abschleppen zu lassen, erfährst du in unserem heutigen Beitrag.
Wo ist das Abschleppen erlaubt?
Im öffentlichen Verkehrsraum ist nur die Polizei dazu befugt, Falschparker abschleppen zu lassen. Befindet sich das Auto im öffentlichen Raum und blockiert beispielsweise deine Einfahrt, oder du bist zugeparkt, kannst du unmittelbar die Polizei rufen, welche den Falschparker dann abschleppen lässt.
Befindet sich das Fahrzeug jedoch schon auf deinem Privatgrund, musst du dich selbst um das Abschleppunternehmen kümmern. Hier ist der jeweilige Grundstückseigentümer oder Mieter zuständig und bestimmt auch die Regeln. Haben Ladenbesitzer und Arztpraxen beispielsweise Behindertenparkplätze oder Parkplätze für Mitarbeiter mit einem Schild markiert, das vor dem Parken auf Privatparkplätzen warnt, darf der Eigentümer sofort den Abschleppdienst rufen. Das Bundesgericht sieht unberechtigtes Parken auf einem privaten Parkplatz als verbotene Eigenmacht an.
So lässt du auf privaten Parkplätzen richtig abschleppen
Am besten wartest du erst einmal ein paar Minuten ab, um zu sehen, ob der Falschparker sich vielleicht nicht ganz in der Nähe befindet. Es lohnt sich auch bei Nachbarn zu fragen, ob dieser eventuell auf Besuch sei, oder sie das Auto auch nicht kennen. Machst du niemanden ausfindig, solltest du als erstes Fotos machen, die die Standposition des Wagens deutlich abbilden. Zeige auch deinen Nachbarn, wo sich das Auto befindet, denn somit hast du Zeugen, die später deine Aussage bestätigen können.
Hast du alles unternommen, um den Falschparker zu finden, warst du erfolglos und der Besitzer des Fahrzeuges ist auch nicht wieder erschienen, kannst du den Abschleppwagen kontaktieren. Juristisch gesehen muss das Abschleppen umgehend erfolgen, was bedeutet, dass das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit abgeschleppt werden sollte. Vergehen, Tage oder Wochen, ist das Abschleppen auf privaten Parkplätzen nicht mehr gestattet.
Die Kosten für das Abschleppen variieren von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt. Lässt du ein fremdes Fahrzeug abschleppen, müssen sich die Preise an dem jeweiligen Preisniveau der Stadt oder des Bundeslandes orientieren. Du solltest die Kosten mit dem Abschleppunternehmen vorab genau absprechen.
Du hast auch die Option, die Polizei zu rufen, welche dann die Telefonnummer des Falschparkers ermittelt und ihn dazu auffordert, sein Fahrzeug unmittelbar von deinem Privatgrundstück zu entfernen. Sollte das Auto abgeschleppt werden, musst du dies übernehmen, da die Polizei nur in öffentlichen Gegenden das Recht hat, Autos abschleppen zu lassen.
Was du vermeiden solltest
Stelle niemals dein Fahrzeug so ab, dass der Falschparker sein Auto nicht mehr agieren kann, denn dies zählt als strafbare Nötigung und man darf den Falschparker nicht daran hindern, wegzufahren.
Bevor du den Abschleppdienst rufst, gehe sicher, dass der Stellplatz in Frage merklich als privat markiert ist, beispielsweise mit einem Schild oder anderen deutlichen Merkmalen.
Kommst du mit dem Falschparker in Kontakt, solltest du ruhig und diplomatisch mit ihm umgehen und nicht handgreiflich oder laut werden.
Wer trägt die Kosten für das Abschleppunternehmen
Wird das Abschleppen von der Polizei veranlasst, erhält der Falschparker unmittelbar die Rechnung und muss sämtliche Kosten übernehmen. Sein Fahrzeug wird in der Verwahrstelle abgestellt und es entstehen weitere Kosten für den Falschparker wie beispielsweise Verwahr- und Verwaltungsgebühren und potenzielle Bußgelder.
Beauftragst du ein Abschleppunternehmen, musst du in der Regel zuerst die Rechnung begleichen. Dieser Betrag kann vom Falschparker zurückgefordert und wenn nötig auch eingeklagt werden. Beachte hier nur, die Kosten im regionalen Rahmen zu halten, denn sind diese zu hoch, kann es dazu führen, dass du selbst einen Teil von ihnen begleichen musst.